Central Krankenversicherung
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Beitragsrückerstattung 2005

An der Beitragsrückerstattung (BRE) für das Jahr 2005 können alle Personen teilnehmen, die im Jahr 2005 bei der Central in anspruchsbegründenden Tarifen bzw. Tarifkombinationen versichert waren und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Anspruchsbegründend sind Tarife bzw. Tarifkombinationen der Krankheitskostenvollversicherung gegen laufenden Beitrag mit Leistungen mindestens für ambulante und stationäre Heilbehandlung (einschließlich der Beihilfetarife) sowie der GKV-Zusatztarif SZP für Studenten und Hochschulabsolventen.

In den verbandseinheitlichen Tarifen (Standardtarif, PSKV) und in Tarifen der Auslandsreisekrankenversicherung wird keine BRE gezahlt.

Zusatztarife werden im Rahmen der BRE mit Ausnahme der Beitragsreduzierung im Alter sowie der Kur-, Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- und Pflegezusatz-Tarife dann berücksichtigt, wenn sie als Teil des Vollversicherungsschutzes für Personen abgeschlossen worden sind, für die gleichzeitig ein anspruchsbegründender Tarif oder eine anspruchsbegründende Tarifkombination besteht. Derartige Fälle kommen insbesondere bei Tarifen der beihilfeergänzenden Versicherung vor.

Für den Tarif KJL gelten eigene BRE Modalitäten, die Sie folgendem PDF-File entnehmen können.

Tarif KJL (PDF, 415 KB) (414 KB)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Versicherter erhält eine Beitragsrückerstattung für das Jahr 2005, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Für das gesamte Kalenderjahr 2005 wurden für keinen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Rechnungen (entscheidend ist das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum) bei der Central eingereicht.

2. Im Kalenderjahr 2005 bestand für mindestens einen Monat Versicherungsschutz in einem anspruchsbegründenden Tarif bzw. einer anspruchsbegründenden Tarifkombination, der bis zum 31.12.2005 ununterbrochen fortbestanden haben muß.

3. Im Folgejahr muß zudem vom 01.01.2006 bis zum 30.06.2006 Versicherungsschutz nach einer Krankheitskostenvollversicherung (Versicherungsschutz mindestens für ambulante und stationäre Heilbehandlung als Grundversicherung) oder einer GKV-Zusatzversicherung mit Absicherung stationärer Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) bei der Central bestanden haben.

4. Vom 01.01.2005 bis zum 30.06.2006 wurde für keinen Monat eine Ruhensvereinbarung (Aussetzung, Überbrückung, Anwartschaft) für einen der für die BRE maßgebenden Tarife getroffen.

5. In der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 30.06.2006 war kein gerichtliches Mahnverfahren bzw. kein Beitragsprozeß anhängig.

Wie hoch ist die BRE?

Die Höhe der BRE richtet sich im wesentlichen nach dem Tarif/ der Tarifstufe, der Prämienhöhe und der Anzahl der vorangegangenen leistungsfreien Kalenderjahre.

In anspruchsbegründenden Tarifen mit einer Selbstbeteiligung von maximal € 600 wird eine BRE in folgender Höhe gezahlt (ausgenommen hiervon sind Tarife, die bereits eine garantierte Beitragsrückerstattung (Pauschalleistung) enthalten, verbandseinheitliche Tarife sowie die Tarife KNZA/ KNZAV, KNT, KJL und SZP):

  • Bei Leistungsfreiheit für das Jahr 2005 beträgt die BRE 0,5 Monatsbeiträge.
  • Bei Leistungsfreiheit für die Jahre 2004 und 2005 beträgt die BRE für das Jahr 2005 1 Monatsbeitrag.
  • Bei Leistungsfreiheit für die Jahre 2003, 2004 und 2005 beträgt die BRE für das Jahr 2005 1,5 Monatsbeiträge
  • Bei Leistungsfreiheit für die Jahre 2002, 2003, 2004 und 2005 beträgt die BRE für das Jahr 2005 2 Monatsbeiträge.

In anspruchsbegründenden Tarifen mit einer Selbstbeteiligung von mehr als € 600, in den Tarifen KNZA / KNZAV, KNT und SZP sowie in anspruchsbegründenden Tarifen mit Pauschalleistung wird eine BRE in folgender Höhe gezahlt:

  • Bei Leistungsfreiheit für das Jahr 2005 beträgt die BRE 0,5 Monatsbeiträge.
  • Bei Leistungsfreiheit für die Jahre 2004 und 2005 beträgt die BRE für das Jahr 2005 1 Monatsbeitrag.

In Tarifen mit Pauschalleistung wird die BRE zusätzlich gewährt.

Als Monatsbeitrag gilt stets ein Zwölftel der in 2005 für die auszahlungsberechtigten Tarife bzw. Tarifkombinationen gezahlten Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil inkl. dem gesetzlichen Beitragszuschlag).

Unterjähriger Tarifwechsel

War ein Kunde im Verlauf des Jahres 2005 nach unterschiedlichen anspruchsbegründenden Tarifen bzw. Tarifkombinationen versichert, wird die BRE für die jeweilige Versicherungsdauer in der vorgesehenen Höhe jeweils anteilig gezahlt.

Was passiert, wenn Rechnungen eingereicht werden?

Werden für das Jahr 2005 Rechnungen eingereicht, geht der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung verloren.

Wann wird die BRE ausgezahlt?

Die Auszahlung der BRE für das Jahr 2005 erfolgt im 3. Quartal des Jahres 2006 unaufgefordert durch die Central.

Clevere Kunden können ihre Vorteile optimieren:

Die Central beabsichtigt, die BRE grundsätzlich auch in Zukunft beizubehalten. Voraussetzung hierfür ist, daß die Mittel in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung dies zulassen.

Wie Sie die erzielbaren finanziellen Vorteile optimieren - d.h. ob Sie für 2003, 2004 und/ oder 2005 Rechnungen zur Erstattung einreichen (entscheidend ist das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum!) oder die BRE in Anspruch nehmen - ist unter Umständen erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar.

Unser Tip: Treffen Sie Ihre Entscheidung zu einem möglichst späten Zeitpunkt und beachten Sie dabei bitte die Verjährungsfristen.

Rechnungen können zur Erstattung bei der Central eingereicht werden

  • aus dem Jahr 2003 bis zum 31. Dezember 2005
  • aus dem Jahr 2004 bis zum 31. Dezember 2006
  • aus dem Jahr 2005 bis zum 31. Dezember 2007

BRE für das Anspruchsjahr 2005

Anspruchsberechtigt für20052004 und 20052003, 2004 und 20052002, 2003, 2004 und 2005
Auszahlung in2006200620062006
Alle Tarife mit einer SB von max. € 600 1)0,5 MB1 MB1,5 MB2 MB
Tarife mit einer SB mehr als € 600, Tarife mit Pauschalleistung, Tarife KNZA/KNZAV, KTN, SZP0,5 MB1 MB1 MB1 MB
KJL2 MB2 MB2 MB2 MB


SB: Selbstbeteiligung
MB: Monatsbeitrag

1) Ausgenommen hiervon sind Tarife mit Pauschalleistung, verbandseinheitliche Tarife sowie die Tarife KNZA/KNZAV, KNT, KJL und SZP.

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