Beitragsrückerstattung 2003
An der Beitragsrückerstattung (BRE) für das Jahr 2003 können alle Personen teilnehmen, die während des gesamten Jahres 2003 bei der Central in anspruchsbegründenden Tarifen bzw. Tarifkombinationen versichert waren und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Anspruchsbegründend sind Tarife bzw. Tarifkombinationen der Krankheitskostenvollversicherung gegen laufenden Beitrag mit Leistungen mindestens für ambulante und stationäre Heilbehandlung (einschließlich der Beihilfetarife) sowie der GKV-Zusatztarif SZP für Hochschulabsolventen und Studenten.
In den verbandseinheitlichen Tarifen (Standardtarif, PSKV) und in Tarifen mit einer Selbstbeteiligung von € 1.500 oder mehr wird keine BRE gezahlt.
Zusatztarife werden im Rahmen der BRE mit Ausnahme der Kur-, Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- und Pflegezusatz-Tarife dann berücksichtigt, wenn sie als Teil des Vollversicherungsschutzes für Personen abgeschlossen worden sind, für die gleichzeitig ein anspruchsbegründender Tarif oder eine anspruchsbegründende Tarifkombination besteht. Derartige Fälle kommen insbesondere bei Tarifen der beihilfeergänzenden Versicherung vor.
Für die Tarife KJL und KAIP gelten eigene BRE Modalitäten, die Sie folgenden PDF-Files entnehmen können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Versicherter erhält eine Beitragsrückerstattung für das Jahr 2003, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Für das Kalenderjahr 2003 wurden für keinen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Rechnungen bei der Central eingereicht.
2. Vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2003 bestand Versicherungsschutz in einem anspruchsbegründenden Tarif bzw. einer anspruchsbegründenden Tarifkombination.
3. Im Folgejahr muß zudem vom 01.01.2004 bis zum 30.06.2004 Versicherungsschutz nach einer Krankheitskostenvollversicherung (Versicherungsschutz mindestens für ambulante und stationäre Heilbehandlung als Grundversicherung) oder einer GKV-Zusatzversicherung mit Absicherung stationärer Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) bei der Central bestanden haben.
4. Vom 01.01.2003 bis zum 30.06.2004 wurde für keinen Monat eine Ruhensvereinbarung (Aussetzung, Überbrückung, Anwartschaft) für einen der für die BRE maßgebenden Tarife getroffen.
5. In der Zeit vom 01.01.2003 bis zum 30.06.2004 war kein gerichtliches Mahnverfahren bzw. kein Beitragsprozeß anhängig.
Die unter Punkt 3. dargestellte Regelung gewährleistet, daß ein Kunde auch dann in den Genuß der BRE kommt, wenn er durch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 01.01.2004 wieder versicherungspflichtig wird und seine Versicherung bei der Central nach einem geeigneten Zusatztarif, z.B. nach Tarif GZE2, fortführt.
Wie hoch ist die BRE?
Die Höhe der BRE richtet sich im wesentlichen nach dem Tarif/ der Tarifstufe, der Prämienhöhe und der Anzahl der leistungsfreien Jahre.
Bei anspruchsbegründenden Tarifen mit einer Selbstbeteiligung von maximal € 600 wird eine BRE in folgender Höhe gezahlt (ausgenommen hiervon sind Tarife, die bereits eine garantierte Beitragsrückerstattung (Pauschalleistung) enthalten, verbandseinheitliche Tarife sowie die Tarife KNZA/ KNZAV, KNT, KJL, KAIP und SZP):
- Bei Leistungsfreiheit für das Jahr 2003 beträgt die BRE einen Monatsbeitrag.
- Bei Leistungsfreiheit für die Jahre 2002 und 2003 beträgt die BRE für das Jahr 2003 zwei Monatsbeiträge.
In allen anspruchsbegründenden Tarifen mit einer Selbstbeteiligung von mehr als € 600 und weniger als € 1.500, in den Tarifen KNZA/ KNZAV, KNT und SZP sowie in anspruchsbegründenden Tarifen mit Pauschalleistung, wird ein Monatsbeitrag bei Leistungsfreiheit für 2003 zurückerstattet. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der leistungsfreien Jahre. In Tarifen mit Pauschalleistung wird die BRE zusätzlich zur Pauschalleistung gewährt.
Als Monatsbeitrag gilt stets ein Zwölftel der in 2003 für die auszahlungsberechtigten Tarife bzw. Tarifkombinationen gezahlten Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil inkl. dem gesetzlichen Beitragszuschlag).
Unterjähriger Tarifwechsel
War ein Kunde im Verlauf des Jahres 2003 nach unterschiedlichen anspruchsbegründenden Tarifen bzw. Tarifkombinationen versichert, wird die BRE für die jeweilige Versicherungsdauer in der vorgesehenen Höhe jeweils anteilig gezahlt.
Was passiert, wenn Rechnungen eingereicht werden?
Werden für das Jahr 2003 Rechnungen eingereicht, geht der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung verloren.
Wann wird die BRE ausgezahlt?
Die Auszahlung der BRE für das Jahr 2003 erfolgt im 3. Quartal des Jahres 2004 unaufgefordert durch die Central.
Clevere Kunden können ihre Vorteile optimieren:
Die Central beabsichtigt, die BRE grundsätzlich auch in Zukunft beizubehalten. Voraussetzung hierfür ist, daß die Mittel in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung dies zulassen.
Wie Sie die erzielbaren finanziellen Vorteile optimieren - d.h. ob Sie für 2002 und/ oder 2003 Rechnungen zur Erstattung einreichen (entscheidend ist das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum!) oder die BRE in Anspruch nehmen - ist unter Umständen erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar.
Unser Tip: Treffen Sie Ihre Entscheidung zu einem möglichst späten Zeitpunkt und beachten Sie dabei bitte die Verjährungsfristen.
Rechnungen können zur Erstattung bei der Central eingereicht werden
- aus dem Jahr 2002 bis zum 31. Dezember 2004
- aus dem Jahr 2003 bis zum 31. Dezember 2005.
BRE für das Anspruchsjahr 2003
| Anspruchsberechtigt für | 2003 | 2002 und 2003 |
| Auszahlung in | 2004 | 2004 |
| Alle Tarife mit SB <= € 600 1) | 1 MB | 2 MB |
| Tarife mit SB > € 600 und < € 1.500, Tarife mit Pauschalleistung, Tarif SZP, KNZA/KNZAV, KTN | 1 MB | 1 MB |
| Tarife mit SB >= € 1.500 und verbandseinheitliche Tarife | 0 MB | 0 MB |
| KJL | 2 MB | 2 MB |
| KAIP | 4 MB | 4 MB |
SB: Selbstbeteiligung
MB: Monatsbeitrag
1) Ausgenommen hiervon sind Tarife mit Pauschalleistung, verbandseinheitliche Tarife sowie die Tarife SZP, KNZA/KNZAV, KNT, KAIP und KJL.
