Privatpatienten erhalten häufiger neue Arzneien
Eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts des Verbands der Privaten Krankenversicherung (WIP) vergleicht erstmals die Versorgung von Privatpatienten und gesetzlich versicherten Patienten mit neuen Medikamenten.
Die Studie Arzneimittelversorgung von Privatpatienten: Die Verordnung von neuen Wirkstoffen zeigt auf, dass Privatpatienten im Rahmen ihrer Behandlung häufiger neue Arzneimittel verordnet bekommen als Kassenpatienten.
Privatpatienten: Höherer Innovationsanteil
Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) nehmen die neuen Medikamente im Schnitt einen Umsatzanteil von 7,34 Prozent an den jeweiligen therapeutischen Untergruppen ein.
Für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wurde hier ein Umsatzanteil von lediglich 5,3 Prozent errechnet. Damit liegt der Innovationsanteil bei Privatpatienten 38 Prozent höher als bei GKV-Patienten.
Kassenpatienten: Arzt muss Budgetvorgaben beachten
Mit diesem Vergleich der Verordnungen in den therapeutischen Untergruppen liefert die Studie aussagekräftige Ergebnisse, die erkennen lassen, ob gesetzlich oder privat versicherte Patienten bei gleicher Krankheit andere Medikamente erhalten.
Während der Arzt bei der Verordnung von Arzneimitteln für Privatpatienten weitgehend frei entscheiden kann, ist er bei Kassenpatienten an Budgetvorgaben und Wirtschaftlichkeitserwägungen gebunden.
Viele der neuen Medikamente zeichnen sich vor allem durch eine bessere Wirksamkeit und geringere Nebenwirkungen als die Standardarzneien aus.
