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Urteil: Volle Kassenbeitrag auf Betriebsrente

Millionen Rentner müssen akzeptieren, daß sie auf ihre Betriebsrente und andere Versorgungsbezüge weiterhin den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen.

Das hat jetzt das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Bis 2003 mußten Rentner für diese Versorgungsbezüge lediglich den halben oder gar keinen Krankenkassenbeitrag entrichten. Mit der letzten Gesundheitsreform ist jedoch seit Januar 2004 der volle Beitrag fällig. Der Richterspruch gilt für reguläre Betriebsrenten, über den Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherungen sowie die Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst wie etwa die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Das erwartet Ruheständler laut einem aktuellen Bericht der Süddeutschen Zeitung:

  • Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente von 300 Euro pro Monat erhält, zahlt dafür bei einer Beitragshöhe von 14,3 Prozent 42,90 Euro im Monat zusätzlich an die Krankenkasse.
  • Wer zum Rentenbeginn einmalig 200.000 Euro erhält, zahlt bei einem Krankenversicherungssatz von 14,3 Prozent und dem derzeit maßgeblichen Pflegeversicherungsbeitrag von 1,95 Prozent zusätzlich 270,83 Euro monatlich und das für die nächsten zehn Jahre.

Privat Krankenversicherte sind von dieser Regelung nicht betroffen.

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